Die angekündigte weitgehende GEMA-Befreiung für Ehrenamtsvereine kommt zum 1. Januar 2025. Entbürokratisierungsminister Pentz sagte dazu: „Wir sind den Weg ‚Sorgfalt vor Schnelligkeit‘ gegangen und haben ein Vergabeverfahren nach EU-Recht durchgeführt. Sofern es in der nun anstehenden europaweiten Bekanntmachung keine Einwendungen gibt, können wir den Vertrag im Dezember unterzeichnen.“
Die Landesregierung hatte im Rahmen ihres 11+1-Sofortprogramms für Hessen angekündigt, die Ehrenamtsvereine von den GEMA-Kosten zu befreien. Für den GEMA-Pakt stellt das Land bis zu 400.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dem Geld soll ein wesentlicher Beitrag zur Förderung des Ehrenamtes in Hessen geleistet werden.
Erfasst von der Regelung sind alle Vereine und alle Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von maximal 500 m² sollen von der GEMA befreit sein, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird.