Mehr Sicherheit für Frauen und Kinder
Wer Frauen schlägt oder Kinder misshandelt, muss die volle Härte des Rechtsstaats spüren. Hessen hat deshalb den Schutz von Opfern vor häuslicher Gewalt weiter ausgebaut. Unsere Initiative zur Aufnahme der elektronischen Fußfessel in das Gewaltschutzgesetz wurde von der Bundesregierung aufgegriffen, die Ende 2025 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. Hessen hat die Fußfessel der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, schon eingeführt. Erstmalig wurde sie im Januar 2025 angewendet.
Als erstes Land hat Hessen außerdem konkrete Maßnahmen gegen Deepfakes vorgestellt. Dazu setzen wir uns für einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt bei familiengerichtlichen Verfahren im Bundesrat ein. Zusätzlich hat sich das Justizministerium im November 2025 für Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht bei Fällen von häuslicher Gewalt stark gemacht.
Künstliche Intelligenz, IP-Adressdatenspeicherung und Co.
Straftaten finden immer öfter im Internet statt. Daher ist es unerlässlich, Strafverfolgungsbehörden die Mittel zu geben, die sie brauchen, um Straftäter verfolgen zu können. Im September 2024 hat der Bundesrat dem hessischen Gesetzesentwurf zur IP-Adressdatenspeicherung zugestimmt. Die Bundesregierung hat daraufhin im Dezember 2025 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der mittlerweile vom Kabinett verabschiedet wurde. Hessens Einsatz wird dazu führen, dass mehr Tatverdächtige identifiziert werden können.
Seit dem 1. Januar 2026 arbeiten alle hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften zudem mit der E-Akte. Darüber hinaus nutzt Hessen die Potenziale, die sich durch Künstliche Intelligenz bieten. Das KI-Tool „JANO“ ist seit Dezember 2025 in der Justiz im Einsatz.