Youtube Video: Halbzeitbilanz 2026: Hessisches Justizministerium

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Halbzeitbilanz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Mehr Sicherheit für Frauen und Kinder

Wer Frauen schlägt oder Kinder misshandelt, muss die volle Härte des Rechtsstaats spüren. Hessen hat deshalb den Schutz von Opfern vor häuslicher Gewalt weiter ausgebaut. Unsere Initiative zur Aufnahme der elektronischen Fußfessel in das Gewaltschutzgesetz wurde von der Bundesregierung aufgegriffen, die Ende 2025 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. Hessen hat die Fußfessel der neuen Generation, mit der das spanische Modell umsetzbar ist, schon eingeführt. Erstmalig wurde sie im Januar 2025 angewendet.

Als erstes Land hat Hessen außerdem konkrete Maßnahmen gegen Deepfakes vorgestellt. Dazu setzen wir uns für einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt bei familiengerichtlichen Verfahren im Bundesrat ein. Zusätzlich hat sich das Justizministerium im November 2025 für Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht bei Fällen von häuslicher Gewalt stark gemacht. 

Künstliche Intelligenz, IP-Adressdatenspeicherung und Co.

Straftaten finden immer öfter im Internet statt. Daher ist es unerlässlich, Strafverfolgungsbehörden die Mittel zu geben, die sie brauchen, um Straftäter verfolgen zu können. Im September 2024 hat der Bundesrat dem hessischen Gesetzesentwurf zur IP-Adressdatenspeicherung zugestimmt. Die Bundesregierung hat daraufhin im Dezember 2025 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der mittlerweile vom Kabinett verabschiedet wurde. Hessens Einsatz wird dazu führen, dass mehr Tatverdächtige identifiziert werden können.

Seit dem 1. Januar 2026 arbeiten alle hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften zudem mit der E-Akte. Darüber hinaus nutzt Hessen die Potenziale, die sich durch Künstliche Intelligenz bieten. Das KI-Tool „JANO“ ist seit Dezember 2025 in der Justiz im Einsatz. 

Seit Januar 2026: Alle 85 Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten mit der E-Akte.

HMdJ

Der effizientere und leistungsfähigere Rechtsstaat

Hessen stellt die Weichen für den Rechtsstaat der Zukunft. Für mehr Effizienz und Geschwindigkeit haben wir Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten Frankfurt, Kassel, Gießen und Wiesbaden konzentriert. Außerdem hat sich Hessen dafür stark gemacht, Strafverfahren in Deutschland grundsätzlich zu reformieren und effizienter zu machen. Lange Prozesse fordern vor allem die Opfer, aber auch die Gerichte. Zu einer leistungsfähigeren Justiz gehört letztlich auch, neue Angebote zu schaffen: Seit Juli 2025 gibt es den Commercial Court und die Commercial Chambers in Frankfurt und somit ein besseres Angebot für wirtschaftliche Streitigkeiten. 

Hessen investiert wie kaum ein anders Land in den Rechtsstaat:
• 285 Euro pro Kopf im Jahr 2024
• 300 Euro pro Kopf im Jahre 2025

Hessisches Statistisches Landesamt

Null Übergriffe mit der neuen Fußfessel

Hessen hat seit 2024 die neue Fußfessel eingeführt. Der wesentliche Unterschied zur bis dahin üblichen Elektronischen Aufenthaltsüberwachung besteht darin, dass keine vordefinierten Verbotszonen überwacht werden, sondern dass sich die zu schützende Person in Bewegung befindet.

Der Täter trägt eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Überwachten als auch des Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich der Überwachte und das Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen. Bislang ist mit der neuen Fußfessel kein Übergriff bekannt geworden. 

100 neue Stellen für die Staatsanwaltschaften

Im Landeshaushalt 2025 hat Hessen die Staatsanwaltschaften mit insgesamt 100 Stellen verstärkt – davon 50 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Fast 60 Prozent davon wurden den Strafverfolgungsbehörden der Justiz im Rhein-Main-Gebiet zugeteilt. Alle Stellen sind schon besetzt. Das Land Hessen investiert damit nachhaltig in eine stabile und leistungsfähige Justiz.

Asylverfahren deutlich verkürzt

Um mehr als ein Jahr

Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist bei den Asylhauptverfahren in Hessen deutlich zurückgegangen. Waren es im Jahr 2023 noch durchschnittlich 29 Monate, sind es 2025, also nur zwei Jahre später, nur noch rund 16 Monate. Ein Rückgang um mehr als ein Jahr, der auf die unterschiedlichen Maßnahmen zurückzuführen ist, die die Landesregierung umgesetzt hat. Der Trend zeigt, trotz mehr Eingängen bei den Verwaltungsgerichten, in die richtige Richtung. Klar ist aber auch: Wir wollen noch schneller werden.

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